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Büsi Sitting
DASS DAS FÜTTERN FREMDER KATZEN NUR BEDINGT ERLAUBT IST?

DASS DAS FÜTTERN FREMDER KATZEN NUR BEDINGT ERLAUBT IST?

Das Füttern einer fremden Katze ist zwar grundsätzlich nicht verboten, solange dem Tier dadurch nicht geschadet wird. Anders ist es, wenn die Katze ein bestimmtes Diätfutter bekommen muss und der Nachbar gewöhnliches Futter gibt, welches die Gesundheit beeinträchtigt.
Der Eigentümer darf über seine Katze bestimmen und dem Nachbarn verbieten, sie regelmäßig zu füttern und dadurch anzulocken. Falls die Katze nicht mehr von allein nach Hause kommt, kann der Halter die Katze jederzeit vom Nachbarn herausverlangen.
Führt das Füttern dazu, dass die Katze nicht mehr nach Hause kommt und somit in die Eigentümerstellung des Halters eingegriffen wird, kann dieser (Zivil) Klage erheben und sogar eine Strafanzeige einreichen bzw. das Fremdfüttern gerichtlich verbieten lassen.

Sprechen Sie doch miteinander, so findet sich sicher eine gute Lösung für alle.

Quelle: K-Tipp 2018/2023; Stiftung für das Tier im Recht Ratgeber 2024